Das Thema Transparenz hat für die Arbeit des House of Queer Sisters e.V. Erzabtei Bundesverband einen hohen Stellenwert. Deshalb sind wir Unterzeichner der Selbstverpflichtung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Der Wortlaut der unterzeichneten Selbstverpflichtung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

House of Queer Sisters e.V. Erzabtei Bundesverband

Sitz: Berlin

Postanschrift:
Postfach 310224
D-10632 Berlin

Gründungsjahr: 2013

Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

Satzung

Leitbild

Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Präsidentin:
Sister Mary Clarence

Vizepräsidentin:
Guard Stella

Schriftführerin:
Sister Jutta Smith

Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende;Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

Dem House of Queer Sisters e.V. gehören 9 ehrenamtliche Mitglieder an

Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt

Das House of Queer Sisters e.V. ist seit ihrer Gründung 2013 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt (Registergericht AG Charlottenburg VR 32378 B), da sie den allgemein als besonders förderungswürdigen anerkannten gemeinnützigen Zweck, die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, verfolgt und umsetzt.

Die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung wurde am 21.02.2025ausgestellt.

Freistellungsbescheid 2020-2022

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Spenden von Personen, die den vorgegebenen Prozentsatz überschreiten, lagen in 2024 nicht vor.

Homepage gefördert durch:

Mitgliedschaft:

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